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Photovoltaikanlage auf einem Wohnhaus
Förderung

Was der Staat
wirklich dazugibt.

Bei manchen Maßnahmen übernimmt der Staat einen erheblichen Teil der Kosten – bei anderen derzeit gar nichts. Hier steht, was Stand 29. September 2026 gilt. Ohne Schönfärberei.

Wir prüfen, was für Sie gilt
Nachweise von uns
Antrag vor Auftrag – wir erinnern Sie

„Da gibt's doch bestimmt was vom Staat“ – diesen Satz hören wir oft. Manchmal stimmt er, manchmal nicht. Wir sagen Ihnen vorher, was Sache ist, statt Ihnen eine Förderung in Aussicht zu stellen, die es nicht mehr gibt.

Der aktuelle Stand

Wo es Geld gibt – und wo nicht.

Sortiert nach dem, was Sie vorhaben. Die Sätze gelten für Privathaushalte, sofern nicht anders vermerkt.

Smart Home und Gebäudeautomation

Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) · BAFA

15 %

Gefördert wird Technik, die den Energieverbrauch im Gebäude nachweislich senkt: Einzelraumregelung, Präsenz- und Helligkeitssteuerung, Verschattung, Energiemanagement und die dafür nötigen Elektroarbeiten. Entscheidend ist nicht das Fabrikat, sondern dass die Anlage den Betrieb energetisch optimiert.

  • Förderfähig sind bis zu 30.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr
  • Mindestens 300 € Investition (brutto)
  • Nur für Gebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt
  • Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt sein

Seit der Reform am 21. Juli 2026 liegt der Satz einheitlich bei 15 %. Der frühere iSFP-Bonus gilt nur noch für den Teil der Kosten über 30.000 €.

Arbeiten rund um eine neue Heizung

Heizungsförderung für Privatpersonen (KfW 458) · KfW

bis 70 %

Wer auf eine Wärmepumpe umstellt, bekommt nicht nur das Gerät gefördert. Zu den förderfähigen Kosten zählen auch die Arbeiten, die dafür nötig sind – Zuleitung, Anpassung des Zählerschranks, Lastmanagement und Anmeldung beim Netzbetreiber. Genau das ist unser Teil.

  • Die 70 % erreicht nur, wer mehrere Boni zugleich erfüllt
  • Der Zuschuss ist an den Heizungstausch gebunden – nicht an Elektroarbeiten allein
  • Antrag über die KfW, vor Auftragsvergabe

Die Grundförderung ist der kleinere Teil; den Ausschlag geben Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus. Was davon greift, hängt am Einzelfall.

Photovoltaik und Speicher

Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270) · KfW

zinsgünstiger Kredit

Hier sind wir ehrlich: Einen Zuschuss für private Photovoltaik gibt es derzeit nicht. Der Bund fördert über einen zinsgünstigen Kredit, und die Anlage rechnet sich über den eingesparten Strombezug und die Einspeisevergütung. Was das für Ihr Dach bedeutet, zeigt unser Rechner.

  • Kredit über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW
  • Einspeisevergütung gesetzlich garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme
  • Der Satz sinkt halbjährlich – wer früher ans Netz geht, sichert sich den höheren

Das Kabinett hat eine EEG-Reform beschlossen, nach der die Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 durch zweiseitige Differenzverträge ersetzt werden soll. Das Verfahren läuft noch.

Wallbox und Ladeinfrastruktur (privat)

KfW 442 „Solarstrom für Elektroautos“ – eingestellt

derzeit keine

Das bekannte Programm für Wallbox, Photovoltaik und Speicher in Kombination ist ausgelaufen und wurde nicht neu aufgelegt. Wer Ihnen heute eine Bundesförderung für eine private Wallbox verspricht, irrt.

  • Einzelne Kommunen und Stadtwerke fördern weiterhin – das prüfen wir für Ihren Ort
  • Für Unternehmen sieht es anders aus, siehe unten

Sinnvoll bleibt die Kombination mit einer eigenen Photovoltaikanlage: Der günstigste Ladestrom ist der vom eigenen Dach.

Gewerbe und Unternehmen

Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) · BAFA / Förderzentrale Deutschland

je nach Modul

Für Betriebe gilt ein eigenes Programm mit mehreren Modulen. Für uns relevant sind vor allem die Module zu hocheffizienter Technik sowie zu Mess-, Steuer- und Regelungstechnik samt Energiemanagement – also Beleuchtungssanierung, Verbrauchserfassung und Anlagensteuerung.

  • Höhe abhängig von Modul und Unternehmensgröße – kleine und mittlere Betriebe erhalten mehr
  • Anträge laufen über die Förderzentrale Deutschland (foerderzentrale.gov.de)
  • Eine geförderte Energieberatung vorab ist oft der sinnvollste erste Schritt

Anders als im Privatbereich lohnt sich hier fast immer eine Einzelfallprüfung – die Summen sind größer und die Module lassen sich kombinieren.

Zurzeit ausgesetzt

Was gerade ruht.

Programme, die es gab und die wiederkommen können. Wir behalten sie im Blick.

progres.nrw – Erneuerung der Hauselektrik vor einer PV-Installation

Das Land Nordrhein-Westfalen förderte die Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern, bevor dort eine Photovoltaikanlage gebaut wird. Die Antragstellung ist derzeit ausgesetzt. Sollte das Programm wieder öffnen, ist es für Vermieter und Eigentümergemeinschaften hochinteressant – wir sagen Ihnen Bescheid.

So läuft es ab

Erst der Antrag, dann der Auftrag.

Die Reihenfolge ist der häufigste Grund, warum Förderung verfällt. Deshalb übernehmen wir die Taktung.

01

Gespräch

Sie sagen uns, was Sie vorhaben. Wir sagen Ihnen, welches Programm dafür überhaupt in Frage kommt – oder dass es keines gibt.

02

Unterlagen

Sie bekommen von uns ein Angebot in der Form, die die Förderstelle verlangt, samt technischer Nachweise und Fachunternehmererklärung.

03

Antrag

Sie stellen den Antrag – das schreiben die Förderstellen so vor. Wir sagen Ihnen, wo und in welcher Reihenfolge.

04

Umsetzung

Erst nach der Zusage vergeben Sie den Auftrag. Danach bauen wir, und Sie reichen die Rechnung zur Auszahlung ein.

Häufige Fragen

Fragen zur Förderung

Bekomme ich für eine Photovoltaikanlage noch Geld vom Staat?
Einen Zuschuss gibt es für private Photovoltaik derzeit nicht. Gefördert wird über einen zinsgünstigen Kredit der KfW, und für den eingespeisten Strom erhalten Sie zwanzig Jahre lang eine gesetzlich garantierte Vergütung. Der wirtschaftliche Hebel liegt heute beim Eigenverbrauch – je mehr Strom Sie selbst nutzen, desto schneller rechnet sich die Anlage.
Und für eine Wallbox?
Für private Wallboxen gibt es aktuell keinen Bundeszuschuss. Das bekannte KfW-Programm ist ausgelaufen und wurde nicht neu aufgelegt. Einzelne Kommunen und Stadtwerke fördern weiterhin – wir prüfen für Ihren Ort, ob dort etwas läuft. Für Unternehmen sieht die Lage anders aus.
Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?
Ja, und das ist der häufigste Fehler. Fast alle Programme verlangen, dass der Antrag gestellt ist, bevor Sie den Auftrag vergeben. Wer erst baut und dann beantragt, geht leer aus. Sprechen Sie uns deshalb früh an – wir sagen Ihnen, in welcher Reihenfolge es laufen muss.
Übernehmen Sie die Antragstellung?
Wir bereiten alles vor, was von der Technik her nötig ist: Angebot in der geforderten Form, technische Nachweise, Fachunternehmererklärung. Den Antrag selbst stellen Sie – das verlangen die Förderstellen so. Bei größeren Vorhaben arbeiten wir mit Energieberatern zusammen, die den kompletten Ablauf begleiten.
Wie verbindlich sind die Angaben auf dieser Seite?
Sie geben unseren Kenntnisstand vom 29. September 2026 wieder. Förderbedingungen ändern sich häufig – zuletzt im Juli 2026 –, und ob ein Programm in Ihrem Fall greift, entscheidet allein die Förderstelle. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Seite nicht ableiten. Wir prüfen Ihren Fall vor der Beauftragung konkret.
Unverbindlich

Lassen Sie uns vorher rechnen.

Sagen Sie uns, was Sie vorhaben – wir prüfen, welche Förderung dafür in Frage kommt, und sagen Ihnen auch, wenn es keine gibt.

  • Telefon05731 28970
  • E-Mailinfo@besmart.gmbh
  • StandortDingelkamp 4, 32549 Bad Oeynhausen
  • ÖffnungszeitenMo–Do 08:00–16:00 Uhr · Fr 08:00–14:00 Uhr

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