Bei manchen Maßnahmen übernimmt der Staat einen erheblichen Teil der Kosten – bei anderen derzeit gar nichts. Hier steht, was Stand 29. September 2026 gilt. Ohne Schönfärberei.
„Da gibt's doch bestimmt was vom Staat“ – diesen Satz hören wir oft. Manchmal
stimmt er, manchmal nicht. Wir sagen Ihnen vorher, was Sache ist, statt Ihnen eine Förderung
in Aussicht zu stellen, die es nicht mehr gibt.
Der aktuelle Stand
Wo es Geld gibt – und wo nicht.
Sortiert nach dem, was Sie vorhaben. Die Sätze gelten für Privathaushalte, sofern nicht anders vermerkt.
Smart Home und Gebäudeautomation
Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) · BAFA
15 %
Gefördert wird Technik, die den Energieverbrauch im Gebäude nachweislich
senkt: Einzelraumregelung, Präsenz- und Helligkeitssteuerung, Verschattung,
Energiemanagement und die dafür nötigen Elektroarbeiten. Entscheidend ist
nicht das Fabrikat, sondern dass die Anlage den Betrieb energetisch optimiert.
Förderfähig sind bis zu 30.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr
Mindestens 300 € Investition (brutto)
Nur für Gebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt
Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt sein
Seit der Reform am 21. Juli 2026 liegt der Satz einheitlich bei 15 %.
Der frühere iSFP-Bonus gilt nur noch für den Teil der Kosten über 30.000 €.
Arbeiten rund um eine neue Heizung
Heizungsförderung für Privatpersonen (KfW 458) · KfW
bis 70 %
Wer auf eine Wärmepumpe umstellt, bekommt nicht nur das Gerät gefördert.
Zu den förderfähigen Kosten zählen auch die Arbeiten, die dafür nötig sind –
Zuleitung, Anpassung des Zählerschranks, Lastmanagement und Anmeldung beim
Netzbetreiber. Genau das ist unser Teil.
Die 70 % erreicht nur, wer mehrere Boni zugleich erfüllt
Der Zuschuss ist an den Heizungstausch gebunden – nicht an Elektroarbeiten allein
Antrag über die KfW, vor Auftragsvergabe
Die Grundförderung ist der kleinere Teil; den Ausschlag geben
Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus. Was davon greift, hängt am
Einzelfall.
Photovoltaik und Speicher
Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270) · KfW
zinsgünstiger Kredit
Hier sind wir ehrlich: Einen Zuschuss für private Photovoltaik gibt es
derzeit nicht. Der Bund fördert über einen zinsgünstigen Kredit, und die
Anlage rechnet sich über den eingesparten Strombezug und die
Einspeisevergütung. Was das für Ihr Dach bedeutet, zeigt unser Rechner.
Kredit über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW
Einspeisevergütung gesetzlich garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme
Der Satz sinkt halbjährlich – wer früher ans Netz geht, sichert sich den höheren
Das Kabinett hat eine EEG-Reform beschlossen, nach der die
Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 durch zweiseitige
Differenzverträge ersetzt werden soll. Das Verfahren läuft noch.
Wallbox und Ladeinfrastruktur (privat)
KfW 442 „Solarstrom für Elektroautos“ – eingestellt
derzeit keine
Das bekannte Programm für Wallbox, Photovoltaik und Speicher in Kombination
ist ausgelaufen und wurde nicht neu aufgelegt. Wer Ihnen heute eine
Bundesförderung für eine private Wallbox verspricht, irrt.
Einzelne Kommunen und Stadtwerke fördern weiterhin – das prüfen wir für Ihren Ort
Für Unternehmen sieht es anders aus, siehe unten
Sinnvoll bleibt die Kombination mit einer eigenen Photovoltaikanlage:
Der günstigste Ladestrom ist der vom eigenen Dach.
Gewerbe und Unternehmen
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) · BAFA / Förderzentrale Deutschland
je nach Modul
Für Betriebe gilt ein eigenes Programm mit mehreren Modulen. Für uns
relevant sind vor allem die Module zu hocheffizienter Technik sowie zu
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik samt Energiemanagement – also
Beleuchtungssanierung, Verbrauchserfassung und Anlagensteuerung.
Höhe abhängig von Modul und Unternehmensgröße – kleine und mittlere Betriebe erhalten mehr
Anträge laufen über die Förderzentrale Deutschland (foerderzentrale.gov.de)
Eine geförderte Energieberatung vorab ist oft der sinnvollste erste Schritt
Anders als im Privatbereich lohnt sich hier fast immer eine Einzelfallprüfung –
die Summen sind größer und die Module lassen sich kombinieren.
Zurzeit ausgesetzt
Was gerade ruht.
Programme, die es gab und die wiederkommen können. Wir behalten sie im Blick.
progres.nrw – Erneuerung der Hauselektrik vor einer PV-Installation
Das Land Nordrhein-Westfalen förderte die Erneuerung der Hauselektrik in
bestehenden Mehrparteienhäusern, bevor dort eine Photovoltaikanlage gebaut wird.
Die Antragstellung ist derzeit ausgesetzt. Sollte das Programm wieder öffnen,
ist es für Vermieter und Eigentümergemeinschaften hochinteressant – wir sagen
Ihnen Bescheid.
So läuft es ab
Erst der Antrag, dann der Auftrag.
Die Reihenfolge ist der häufigste Grund, warum Förderung verfällt. Deshalb übernehmen wir die Taktung.
01
Gespräch
Sie sagen uns, was Sie vorhaben. Wir sagen Ihnen, welches Programm dafür überhaupt in Frage kommt – oder dass es keines gibt.
02
Unterlagen
Sie bekommen von uns ein Angebot in der Form, die die Förderstelle verlangt, samt technischer Nachweise und Fachunternehmererklärung.
03
Antrag
Sie stellen den Antrag – das schreiben die Förderstellen so vor. Wir sagen Ihnen, wo und in welcher Reihenfolge.
04
Umsetzung
Erst nach der Zusage vergeben Sie den Auftrag. Danach bauen wir, und Sie reichen die Rechnung zur Auszahlung ein.
Zum Stand dieser Angaben
Alle Angaben auf dieser Seite geben unseren Kenntnisstand vom 29. September 2026
wieder. Förderbedingungen ändern sich häufig – die letzte größere Reform trat am
21. Juli 2026 in Kraft. Ob ein Programm in Ihrem Fall greift, in welcher Höhe und unter
welchen Auflagen, entscheidet allein die jeweilige Förderstelle. Ein Rechtsanspruch
lässt sich aus dieser Darstellung nicht ableiten, und wir übernehmen keine Gewähr für
Vollständigkeit oder Aktualität.
Wir sind Elektrofachbetrieb, keine Förderberatung im rechtlichen Sinn. Was wir
leisten: Wir kennen die Programme, die unser Gewerk betreffen, liefern die technischen
Nachweise und sagen Ihnen früh genug, worauf es ankommt.
Häufige Fragen
Fragen zur Förderung
Bekomme ich für eine Photovoltaikanlage noch Geld vom Staat?
Einen Zuschuss gibt es für private Photovoltaik derzeit nicht. Gefördert wird über einen zinsgünstigen Kredit der KfW, und für den eingespeisten Strom erhalten Sie zwanzig Jahre lang eine gesetzlich garantierte Vergütung. Der wirtschaftliche Hebel liegt heute beim Eigenverbrauch – je mehr Strom Sie selbst nutzen, desto schneller rechnet sich die Anlage.
Und für eine Wallbox?
Für private Wallboxen gibt es aktuell keinen Bundeszuschuss. Das bekannte KfW-Programm ist ausgelaufen und wurde nicht neu aufgelegt. Einzelne Kommunen und Stadtwerke fördern weiterhin – wir prüfen für Ihren Ort, ob dort etwas läuft. Für Unternehmen sieht die Lage anders aus.
Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?
Ja, und das ist der häufigste Fehler. Fast alle Programme verlangen, dass der Antrag gestellt ist, bevor Sie den Auftrag vergeben. Wer erst baut und dann beantragt, geht leer aus. Sprechen Sie uns deshalb früh an – wir sagen Ihnen, in welcher Reihenfolge es laufen muss.
Übernehmen Sie die Antragstellung?
Wir bereiten alles vor, was von der Technik her nötig ist: Angebot in der geforderten Form, technische Nachweise, Fachunternehmererklärung. Den Antrag selbst stellen Sie – das verlangen die Förderstellen so. Bei größeren Vorhaben arbeiten wir mit Energieberatern zusammen, die den kompletten Ablauf begleiten.
Wie verbindlich sind die Angaben auf dieser Seite?
Sie geben unseren Kenntnisstand vom 29. September 2026 wieder. Förderbedingungen ändern sich häufig – zuletzt im Juli 2026 –, und ob ein Programm in Ihrem Fall greift, entscheidet allein die Förderstelle. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Seite nicht ableiten. Wir prüfen Ihren Fall vor der Beauftragung konkret.
Unverbindlich
Lassen Sie uns vorher rechnen.
Sagen Sie uns, was Sie vorhaben – wir prüfen, welche Förderung dafür in Frage kommt, und sagen Ihnen auch, wenn es keine gibt.
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